Auf der Ebene der Kommunen werden mit dem Instrument der Bauleitplanung Nutzungen von Grundstücken nach Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) geordnet und geregelt. Diese haben den Zielen der Raumordnung zu entsprechen.
Vorbereitender Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan. Verbindlicher Bauleitplan ist der Bebauungsplan. Beide regeln die städtebauliche Ordnung, aber auch die Nutzungen außerhalb von Ortslagen sowie naturschutzfachliche Ausgleichsflächen.
Wir erstellen zu innerstädtischen Bebauungsplänen die Grünordnungspläne, Umweltberichte und sonstige Gutachten und erarbeiten naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 200 BauGB. Mehr lesen…
Bei landschaftsdominierten Bauleitplänen, die der Ordnung von Streusiedlungen, Naherholung, Naturschutzkonflikten, verkehrlichen Konflikten unterliegen, erarbeiten wir schutzgutsbezogene Leitbilder in Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden mit naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.
Für sachliche Teilbereiche von Flächennutzungsplänen, etwa nach § 204 BauGB erarbeiten wir z. B. für abgewogene Flächen für erneuerbare Energien die Gesamtplanung nach raumordnerischen Kriterien.