- Gesamtgröße: 62.000 ha, 15 Kommunen
- Auftraggeber: Odenwaldkreis
- Beginn: 2011, Fertigstellung 2015
Da im Regionalplan Südhessen bisher der sogenannte Energieplan fehlt, entschieden sich die 15 Kreiskommunen des Odenwaldkreises in 2011, eine gemeinsame Flächennutzungsplanung zur Ausweisung von Windenergie-Vorrangflächen aufzustellen.
Dieser Flächennutzungsplan (FNP) „für den sachlichen Teilbereich Windenergieanlagen“ nach § 204 BauGB wird durch alle 15 Odenwaldkreis-Kommunen solidargemeinschaftlich getragen. Innerhalb des Geltungsbereichs, der das gesamte Kreisgebiet von 62.000 ha bewertet, werden aktuell ca. 1,7 ha Vorrangflächen für Windenergienutzung ausgewiesen. Mehr lesen…
Zur Ermittlung der Vorrangflächen für die Windenergieanlagen wurden seit dem Jahr 2011 umfangreiche Raumanalysen mit Geografischem Informationssystem (GIS) durchgeführt, bei denen der Gesamtlandschaftsraum des Odenwaldkreises auf seine Eignung für Windenergie untersucht wurde.
Der FNP soll durch eine Ausweisung von Windvorrangflächen an sorgfältig abgewogenen Standorten eine substantielle Entwicklung der Windenergienutzung im Odenwaldkreis ermöglichen und gleichzeitig den größtmöglichen Schutz des im Großraum bedeutenden Erholungsraums in seiner Eigenart, Vielfalt und Schönheit sowie in seiner Bedeutung als Lebensraum und für den Artenschutz sicherstellen.