Die Energiewende in Deutschland mit dem Erneuerbaren Energien Gesetz und den Landesentwicklungsplänen erfordert einen grundlegenden Wandel und Paradigmenwechsel in der Stromproduktion und im Netzausbau.
Eine regionale Nutzung erneuerbarer Energien führt zu neuen Einrichtungen im Außenbereich von Windkraftanlagen und Windfarmen über Photovoltaik-Großflächenanlagen, Biogasanlagen bis hin zu Veränderungen der Dorfbilder durch PV-Anlagen auf historisch gewachsenen Dachlandschaften im Innenbereich.
Auf der Ebene der Landes-, Regional- und kommunalen Flächennutzungsplanung sowie auf der Einzelgenehmigungsebene nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) werden abgewogene Fachplanungen benötigt, die einerseits die Erhöhung der Stromgewinnung aus erneuerbaren Energien fördern, andererseits aber abgewogen mit den Schutzgütern in Natur und Landschaft und im Erholungsraum umgehen.
Durch Artenschutzfachbeiträge, Landschaftsbildbewertungen, Umweltverträglichkeitsstudien sowie landschaftspflegerische Begleitpläne werden Eingriffe in Natur und Landschaft minimiert bzw. ausgeglichen.