Die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind gem. Kompensationsverordnung (KV) des Landes Hessen geregelt.
Kompensationsmaßnahmen sind im Sinne der naturschutzfachlichen Ziele und Grundsätze zu gestalten. Vorzugsweise sind Maßnahmen an und in Natura-2000-Gebieten zu bündeln, die zu schützenden Arten und deren Lebensräume zu fördern. Kompensationsmaßnahmen sollen die im Landschaftsprogramm definierten Ziele und die örtlichen Landschaftspläne berücksichtigen.
Wir erstellen für Sie Eingriffs- und Ausgleichsplanungen für dauerhafte Eingriffe. Im Falle einer Entkoppelung von Eingriff und Ausgleich bei Restdefiziten finden wir für Sie geeignete Kompensationsmaßnahmen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung von kommunalen Ökokonten, die für Sie als Pool für spätere Eingriffe in Natur und Landschaft dienen, in einem größeren ökologischen Kontext angelegt werden und zu einem Mehrwert weiter wachsen können.